Unter spektrum.de finden Sie die Antwort.
Hier geht es zur Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Nach Säule 6.2 des Sozialfonds aus dem MV-Schutzfonds können Privatpersonen, die in der Corona-Krise Angehörige pflegen oder angehörige Menschen mit Behinderungen betreuen und dadurch finanzielle Einbußen haben, einmalig 500 Euro erhalten (Anerkennungsprämie).
Seite des Landesamtes für Gesundheit und Sozial MV
Hier finden Sie die Beiträge oder klicken Sie in das Bild.
Artikel aus nzz.ch
Quelle: Zeit.de
Warnzeichen, die sich Jahre vor der Krankheit zeigen (Quelle: Focus.de)
Hier geht es zur Webseite von Krebsgesellschaft.de
Früherkennung durch Selbsttasten. Hier geht es zur Anleitung.
Artikel bei focus.de
Klicken Sie in das Bild oder auf den Artikel bei geo.de
In Mecklenburg-Vorpommern werden 72.000 Pflegebedürftige zu Hause betreut. Meist von Angehörigen, der Frau, dem Mann oder den Kindern. Das ist ein harter Job, vor allem ist er belastend und kräftezehrend. Genau diese pflegenden Angehörigen bräuchten deswegen Unterstützung, findet Sozialministerin Drese. Deswegen will das Land die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe einführen.
Nachbarn bekommen Geld für Unterstützung
Vorlesen, Spazieren gehen, Begleitung zu Behörden. Nachbarn sollen künftig solche Dinge übernehmen und damit Angehörige entlasten. Die Helfer sollen für ihre Unterstützung auch Geld bekommen. Dafür müssen sie sich als ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. So müssen die künftigen Nachbarschaftshelfer einen achtstündigen Pflegekurs absolvieren, sie sollen wirklich aus der Nachbarschaft kommen und dürfen mit dem Pflegebedürftigen nicht verwandt sein und auch nur zwei Menschen betreuen. Weitere Einschränkung: Zukünftige Helfer dürfen pro Monat maximal 25 Stunden arbeiten, für höchstens acht Euro pro Stunde.
Ehrenamt steht im Vordergrund
Es gehe um ein Ehrenamt, betont Drese. Deswegen müsse vermieden werden, dass Nachbarschaftshelfer diese Arbeit professionell betreiben. Finanziert wird die neue Leistung über den so genannten Entlastungsbetrag. Diese 125 Euro pro Monat stehen jedem Pflegebedürftigen zu. Bislang konnten sie aber nur für professionelle Dienste eingesetzt werden. Der erste Kurs für künftige Nachbarschaftshelfer soll im Oktober in der Region Greifswald stattfinden. Bis Ende des Jahres soll es dann ein flächendeckendes Kursangebot für zukünftige Nachbarschaftshelfer in ganz Mecklenburg-Vorpommern geben.
Bedürftige und interessierte Bürger/innen sollten sich über den Pflegestützpunkt vor Ort sachkundig machen. Der Pflegestützpunkt in Gadebusch, in der Apotheke Erich-Weinert-Str., ist stets am Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
Hier geht es zum Inhalt der Landesverordnung.
Insektenstich-Guide (gefunden bei Focus-Online)
60-Fragen-Test zur Bestimmung des Risikos zur Erkrankung aus Focus-Online.
Tablettenspalter, Antirutschaufkleber und Elektromobile: Neugierige können sich im Alter auf so einige interessante Gegenstände und Hilfsmittel freuen, findet die Autorin von Welt.de
Klicken Sie zum Hören des Podcast bitte in das Bild. Gefunden auf FAZ.de
Eine Ablage mit allen wichtigen und vor allem hilfreichen Hinweisen für Retter.
Bitte informieren Sie sich über eine Möglichkeit, Ihnen oder Ihren Angehörigen Hilfe und Hinweise zukommen zu lassen. Klicken Sie bitte in das Bild oder besuchen Sie die Webseite notfalldose.de
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt, seit dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden. Damit ist das Entlastungsgeld eine wertvolle Chance, weitere Zuschüsse für die Pflege zu erhalten. Das können u.a. die Erstattung von Kosten anerkannter Angebote zur Unterstützung und Betreuung im Alltag sein.
Der Antrag kann formlos an die Pflegekassen gesendet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale, sondern um eine zweckgebundene Geldleistung, die mit Leistungsnachweisen zu belegen sind. Die Mittel sind für ergänzende ambulante oder teilstationäre Hilfeleistungen in der Pflege gedacht.
Viele weitere Informationen zum Entlastungsbeitrag bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten im ganzen Land, die unabhängig und kostenfrei tätig sind, von den Pflegekassen, den Pflegediensten und auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Eine Übersicht mit Pflegestützpunkten im Land finden Sie, wenn Sie diese Seite weiter hinunter scrollen.
Quelle: www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Pflege/Pflegest%C3%BCtzpunkte/
mit Übersichten von Angeboten, Ansprechpartnern und Anträgen
Zeit Online mit einem Artikel.
Eine unglaubliche aber wahre Geschichte. Gefunden in Stern.de, 09.04.2019.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellt in ihrer Onlineausgabe Wissenswertes rund um das Thema Pflegefall zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zu Freizeit, Gesundheit, Vorsorge, Alltagshilfen und Pflege- und Altenheime in Mecklenburg-Vorpommern. Hier geht es zum Portal.
Religiöse und weltliche Betrachtungen zum Älterwerden. (Quelle Sonntagsblatt, 16.09.2018)
Hilfreiche Tipps, gefunden bei Focus Online, 27.02.2019
Sie können bei Focus Online einen Ratgeber als PDF käuflich für € 7,99 zzgl. Mehrwertsteuer erwerben. Hier gelangen Sie auf die entsprechende Webseite oder klicken Sie ins Bild.
empfohlene Webseiten:
Und ebenfalls sehr wichtig:
Das Justizministerium unseres Bundeslandes stellt auf seiner Internetseite eine Broschüre zum Thema "Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung" zum Download bereit. Sie finden umfangreiche und verständliche Informationen bis hin zu diversen Mustervordrucken.
Bitte informieren Sie sich. Sowohl Betroffene als auch Angehörige erhalten hier viele Informationen.
Pflegestützpunkte in unserem Bundesland.
Bitte klicken Sie in das Bild, um zur Internetseite zu gelangen.
Der Pflegestützpunkt in Grevesmühlen bietet auch einen Sprechtag in Gadebusch im Ärztehaus in der Erich-Weinert-Straße 14 an: Donnerstag, 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause
Telefon
Pflegeberater/-in: 03841 3040 5080
Sozialberater/-in: 03841 3040 5081
Die Pflegestützpunkte sind neutrale und kostenlose Beratungsstellen für Pflegebedürftige, für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Wir beraten und unterstützen Sie wohnortnah und individuell bei allen Fragen zur Pflege.
Hier finden Sie eine Übersicht der Stützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern und die Webseite.
Hier geht es zum Pflegelotsen.
Hier finden Sie ein Beratungsseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Deutsche Rote Kreuz informiert hier.
Diverse Informationen der Arbeiter-Wohlfahrt finden Sie hier.
Die AOK bietet Ihnen hier Beratung und Informationen.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls vielfältige Informationen auf ihrer Webseite.
Sie finden auf der Webseite pflege.de viele Hinweise und natürlich auch Unterstützung bei den kleinen und größeren Problemen. Klicken Sie bitte in das Bild.
Informationen über selbständiges Wohnen, Umbauten und Hilfsmittel finden Sie auch unter online-wohn-beratung.de